Bundeskleingartengesetz der Bundesrepublik Deutschland

Das Bundeskleingartengesetz, kurz BKleingG, ist ein deutsches Gesetz, die Kleingärten betreffend. Es bildet Definitionen, regelt unter anderem durch den Begriff der Kleingärtnerischen Nutzung die Zweckbestimmung und nennt die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit.

Auch hier gilt: Man muss es nicht auswendig lernen, aber in groben Zügen wissen, um was es darin geht. Nur so können die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Empfehle, die 22 Paragraphen des Bundeskleingartengesetzes in einem neuen Fenster zu öffnen und 1-2 mal auf die Lupe mit dem + zu klicken, um sie zu vergrößern. Sie können das Bundeskleingartengesetz zur besseren Lesbarkeit bei Bedarf auch ausdrucken.

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